Übernachtung mit Frühstück
AGBs
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer und sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden.
- Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich.
- Die Zimmerrückgabe hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wird das Zimmer nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt geräumt, so ist die B&B Brandholz berechtigt, 50 % des vollen Zimmerpreises für den Abreisetag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15:00 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.
- Welche Leistungen/Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung des Hauses im Internet unter www.bub-brandholz.de und den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
- Der Übernachtungspreis ist spätestens bei Abreise bar zu entrichten. Keine Kartenzahlung möglich!
- Bis 1 Woche vor Buchungsdatum kostenlose Stornierung möglich. Bis 3 Tage vor Buchungsdatum fallen 20% der vereinbarten Kosten an. Bis 1Tag vor Buchungsdatum fallen 50% der vereinbarten Kosten an. Bei weniger als 1 Kalendertag vor Buchungsdatum fällt der volle Kostensatz an.
- Bei Nichtanreise haftet der Besteller mit vollem Kostensatz.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die der B&B Brandholz durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen.
- Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter/Gast überlassenen Räume berechtigt die B&B Brandholz zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Zimmerpreises bleibt in Höhe der Buchung bestehen.
- Wird die B&B Brandholz durch höhere Gewalt, Pandemie oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist die B&B Brandholz dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
- Die B&B Brandholz haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast/Mieter Nachbesserung verlangen.
- Der Gast/Mieter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der B&B Brandholz mitzuteilen. Kommt der Gast/Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
- Tiere dürfen vom Mieter nur nach Absprache mitgebracht werden.
- Im Zimmer ist das Waschen von Kleidung und Schuhen/Stiefeln nicht gestattet.
- Die B&B Brandholz ist berechtigt, vom Gast/Mieter die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Mieter/Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung durch die B&B Brandholz zu entsprechen.
- Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast/Mieter berechtigt die B&B Brandholz zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechterhaltung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum ihrer Buchung. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind der B&B Brandholz zu ersetzen.
- Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
- Für Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Die B&B Brandholz verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 4 Wochen. Zurückgelassene Lebensmittel werden sofort entsorgt, es besteht kein Anspruch auf Ersatz
- Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet.
- Bei Verlust/Beschädigung des Zimmerschlüssels berechnen wir 100.- €.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsstandort vereinbart.
- Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende.